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RG, 24.09.1886 - Rep. III. 177/86 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist der §. 89 Abs. 2 des kurhessischen Gesetzes vom 8. März 1831, welcher die Pensionsrechte kurhessischer Pfarrerswitwen regelte, auch auf Witwen von Pfarrern anwendbar, die nach der Annexion Kurhessens auf einer zum vormaligen Kurfürstentume Hessen gehörigen Pfarrei ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pensionsrechte kurhessischer Pfarrerswitwen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 16, 263
Wird zitiert von ...
- BGH, 01.12.1952 - III ZR 114/52
Funktionsnachfolge der Länder
Offenbar wurde damals allerdings ein Übergang der Finanzschulden vorausgesetzt (RGZ 16, 263).